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1. |
Die erste Kontaktaufnahme empfiehlt sich per Telefon oder eMail. In dringenden Terminsachen (z.B. Abmahnung mit Fristsetzung) nutzen Sie am besten das Telefon. Beachten Sie bei eMails, dass diese nicht 100%ig sicher sind, soweit nicht eine Verschlüsselungssoftware wie PGP (Pretty Good Privacy) genutzt wird. |
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2. |
Beziehen Sie sich bei der Kontaktaufnahme auf den Eintrag bei Anwälte-für-Aufklärung. |
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3. |
Sollten Sie am Telefon nicht zum Anwalt durchgestellt werden, hinterlassen Sie im Sekretariat Ihre Telefonnummer und bitten Sie um seinen Rückruf. |
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4. |
Schildern Sie kurz den Sachverhalt. Bitten Sie den Anwalt dann um einen Kostenvorschlag für die Erstberatung. Der Anwalt ist verpflichtet für sein Tätigwerden (also auch schon für eine Erstberatung und für Auskünfte), Gebühren zu nehmen, andernfalls verhält er sich wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Berufsrecht. Zudem sind die erlernten Rechtskenntnisse das Kapital bzw. das Werkzeug des Anwalts mit denen er seinen Lebensunterhalt verdient. |
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5. |
Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Formen der Vergütung. Entweder Sie schließen mit dem Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung oder es erfolgt eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Erstberatung ist in jedem Fall für Verbraucher der Höhe nach beschränkt. Gemäß VV Nr. 2102 RVG kostet sie unabhängig vom Gegenstandswert maximal € 190,- netto und 226,10 € inkl. 19 % MWSt. Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung auch schon in dem konkreten Beantworten einer eMail-Frage gesehen werden kann und dem entsprechend eine Gebühr fällig wird. |
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6. |
Im Zivilrecht erfolgt die Berechnung nach dem Gegenstandswert (=Streitwert). Für eine weitere - über die Erstberatung hinausgehende - Beratung, oder für die geschäftliche Beratung kann der Anwalt die Gebühren aus dem vollen Gegenstandswert (=1,0 facher Satz) nehmen; die Kappungsgrenze für die Erstberatung fällt weg. Maßgebende Vorschrift ist § 14 RVG. Wird der Anwalt beauftragt, nach außen tätig zu werden, entsteht die Geschäftsgebühr. Die Berechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nach VV Nr. 2300 RVG. Der Gebührenrahmen liegt bei der Geschäftsgebühr zwischen 0,5 und 2,5 der vollen Gebühr. Der 1,3-fache Satz der vollen Gebühr stellt die Regelgebühr dar. Diese Grenze darf nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit des Anwalts umfangreich oder schwierig war. |
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7. |
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten sogenannte Rahmengebühren. Sofern keine Anhaltspunkte für einen ganz einfachen oder sehr komplexen Fall vorliegen wird die Mittelgebühr beim Wahlverteidiger regelmäßig festgesetzt. Beispiel für anfallende Kosten nach RVG Berechnung:
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8. |
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit dem Anwalt. Auch der kann noch im Rahmen einer Erstberatung stattfinden. Für den Anwalt ist es wesentlich, den Sachverhalt - also "Ihre Geschichte" - zu erarbeiten. Das geht am Besten in einem persönlichen Gespräch. Der Sachverhalt bildet die Grundlage für die rechtliche Prüfung. Teilen Sie also Ihrem Anwalt alles mit, was irgendwie für die Angelegenheit relevant sein könnte. |
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9. |
Erschrecken Sie nicht über eine Vorschussrechnung. Anwälte haben das Privileg, Vorschussrechnungen stellen zu dürfen. Das hat seinen Grund: ist das Feuer erst mal gelöscht, war es gar nicht so schlimm und die Rechnung ist zu hoch. |
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10. |
Sollten Sie mit Ihrem Anwalt unzufrieden sein, sagen Sie ihm das! Erläutern Sie ihm, was Ihnen nicht gefallen hat. Anwälte sind in der Regel dankbar für solche Hinweise. |
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